Jetzt aber fair mit dem Geld!
Ohne Inkasso wird’s schwierig im sozialen Bereich
Das übersehen andere Inkasso-Firmen
SO LÄUFT'S MIT MONETARIS
Wir klären Ihre Forderungen – Schritt für Schritt
Schritt 1: Offene Rechnung übergeben
Schritt 2: Dialog statt Druck
Schritt 3: Geld und Beziehung erhalten
DER WEITERE WEG
Und wenn jemand nicht zahlt?
Stufe 1
Außergerichtliche Klärung
Stufe 2
Gerichtliches Mahnverfahren
Stufe 3
variante A
Vollstreckung
Stufe 3
variante B
Widerspruch

Auch wenns länger dauert, bleiben wir dran
FAQ
Ihre Fragen? Kurz beantwortet.
Was kostet das Forderungsmanagement?
Bei unbestrittenen Forderungen trägt alle Kosten des Forderungsmanagements, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, der Schuldner.
Für den Mahnbescheid und die Vollstreckungskosten werden wir Vorschüsse von Ihnen verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro sind das z. Bsp. 36 Euro Gerichtskostenvorschuss für den Mahnbescheid. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Diese Auslagen und die von Ihnen geleisteten Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.
Was sind die Voraussetzungen zur Beauftragung?
Sie können grundsätzlich nur bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen den Auftrag an uns erteilen. Die Leistung muss vollständig erbracht sein und der Schuldner darf dies nicht bestritten haben. Grundsätzlich muss von Ihnen eine Mahnung bzw. -Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist erfolgt sein und der Schuldner in Verzug sein.
Wann ist es sinnvoll ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
Eine Beauftragung von uns ist bei jeder Forderungshöhe sinnvoll – sollten sie noch so klein sein. Um drohende Verjährung von Forderungen zu vermeiden, ist das Mahnverfahren meist die einzige Möglichkeit die Verjährung abzuwenden.
Bei evtl. bestrittenen Forderungen, also Ihr Schuldner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt? Dann kann unsere angeschlossene Partnerkanzlei Sie auch gerichtlich vertreten.
Wie starten sie das Mahnverfahren?
Wir starten grundsätzlich noch einmal mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung. Es ist unser Anliegen, dass trotz des Einschaltens eines Inkassounternehmens Ihr Kunde – Ihr Kunde bleibt. Erfahrungsgemäß zahlen die Schuldner nach der nochmaligen Erinnerung durch ein Inkassounternehmen.
Wie erreicht man sie?
Wir sind ein junges Unternehmen mit viel Mitarbeiter Know-How im Forderungsmanagement. Während der Startphase erreichen Sie uns per E-Mail. Über Mail können wir kommunizieren und Unterlagen austauschen. Wenn gewünscht, stellen wir Ihnen einen Kundenaccount auf unserem Server zur Verfügung mit einem persönlichen Zugang. Dort können Sie Ihre Unterlagen hochladen.
Wir arbeiten daran, dass unsere Software noch in diesem Jahr an den Start geht. Dort erhalten Sie einen persönlichen Zugang, wo Sie alle Informationen zum Stand Ihrer beauftragten Forderungen einsehen können.