Jetzt aber fair mit dem Geld!

Offene Rechnungen belasten das Konto und Ihre Beziehungen. Damit ist jetzt Schluss.

Ohne Inkasso wird’s schwierig 
im sozialen Bereich

→ Pflegedienste
warten monatelang auf Zahlungen von Kostenträgern. Das Geld fehlt für Gehälter, Material oder neue Stellen.
→ Bildungsträger
kämpfen mit unbezahlten Elternbeiträgen. Kurse oder Betreuungsplätze müssen gestrichen werden.
→ Kliniken
verlieren Zeit mit Mahnungen – statt sich um PatientInnen zu kümmern.
→ Wohnungsgesellschaften
geraten in Streit mit MieterInnen, die nicht zahlen können. Und am Ende leiden beide Seiten.

Das übersehen andere Inkasso-Firmen

→ Druck statt Dialog
Mahnspiralen lassen Konflikte eskalieren.
→ Unpersönlich
Schuldner fühlen sich wie Nummern – nicht wie Menschen.
→ Kompliziert
Papierkram, lange Bearbeitungszeiten, keine Transparenz.
→ Kurzfristig
Geld wird eingetrieben, aber Kundenbeziehungen zerstört.

SO LÄUFT'S MIT MONETARIS

Wir klären Ihre Forderungen – Schritt für Schritt

Klar strukturiert. Fair im Ton. Verlässlich im Ergebnis.
Upload-Button mit Pfeil-Icon und dem Text „Wählen Sie eine Rechnung aus"

Schritt 1: Offene Rechnung übergeben

Sie senden uns Ihre Forderung einfach digital zu: per E-Mail oder Upload. Kein Stress, kein Papierkram, kein Nachtelefonieren. Und ab hier übernehmen wir.
Chat-Konversation: Inkassounternehmen kontaktiert Schuldner wegen offener Rechnung und bietet gemeinsame Lösung an

Schritt 2: Dialog statt Druck

Wir nehmen respektvoll Kontakt zu Ihren SchuldnerInnen auf. Gemeinsam entwickeln wir faire Zahlungspläne, die zu ihrer Lebenssituation passen. Das Ziel: eine Einigung, keine Eskalation.
Benachrichtigung: Zahlung in Höhe von 3.864,76 € erfolgreich eingegangen

Schritt 3: Geld und Beziehung erhalten

Sie erhalten Ihr verdientes Geld. Alle Forderungen geklärt – das Vertrauen zu Ihren PartnerInnen bleibt erhalten. Ein Win-Win für alle Beteiligten.

DER WEITERE WEG

Und wenn jemand 
nicht zahlt?

Auch dann bringen wir Ihre Forderung rechtssicher bis zum Abschluss

Stufe 1

Außergerichtliche Klärung
Zahlt Ihr Schuldner nicht, machen wir klar, was passieren kann: ein gerichtliches Mahnverfahren. Wenn möglich, suchen wir mehr- fach weiter eine Lösung, mit der Sie beide leben können, z.B. eine Ratenzahlung.
→ Häufig geht das Geld bereits nach dieser Erinnerung ein.

Stufe 2

Gerichtliches Mahnverfahren
Weigert sich Ihr Schuldner weiterhin zu zahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen einen Mahnbescheid. Damit machen wir Ihre Forderung rechtlich geltend und bereiten die Vollstreckung vor.
→ Sie haben eine rechtssichere Grundlage für die nächsten Schritte.

Stufe 3

variante A

Vollstreckung
Reagiert Ihr Schuldner auch auf den Mahnbescheid nicht, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Damit wird Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Wir leiten die Zwangs- vollstreckung ein, z.B. per Gerichtsvollzieher.
→ Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.

Stufe 3

variante B

Widerspruch
Legt Ihr Schuldner Widerspruch ein, wird die Forderung vor Gericht weiter geprüft. Unsere Partnerkanzlei übernimmt den Fall und vertritt Ihre Interessen umfassend.
→ Am Ende steht eine verbindliche gerichtliche Entscheidung.
Auch wenns länger dauert, bleiben wir dran
Kann ihr Schuldner nicht sofort alles zahlen, begleiten wir die Vollstreckung auch über längere Zeit. So behalten wir die Forderung im Blick – bis sie beglichen ist.

FAQ

Ihre Fragen? Kurz beantwortet.

Bei unbestrittenen Forderungen trägt alle Kosten des Forderungsmanagements, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, der Schuldner.

Für den Mahnbescheid und die Vollstreckungskosten werden wir Vorschüsse von Ihnen verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro sind das z. Bsp. 36 Euro Gerichtskostenvorschuss für den Mahnbescheid. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Diese Auslagen und die von Ihnen geleisteten Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.

Sie können grundsätzlich nur bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen den Auftrag an uns erteilen. Die Leistung muss vollständig erbracht sein und der Schuldner darf dies nicht bestritten haben. Grundsätzlich muss von Ihnen eine Mahnung bzw. -Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist erfolgt sein und der Schuldner in Verzug sein.

Eine Beauftragung von uns ist bei jeder Forderungshöhe sinnvoll – sollten sie noch so klein sein. Um drohende Verjährung von Forderungen zu vermeiden, ist das Mahnverfahren meist die einzige Möglichkeit die Verjährung abzuwenden.

Bei evtl. bestrittenen Forderungen, also Ihr Schuldner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt? Dann kann unsere angeschlossene Partnerkanzlei Sie auch gerichtlich vertreten.

Wir starten grundsätzlich noch einmal mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung. Es ist unser Anliegen, dass trotz des Einschaltens eines Inkassounternehmens Ihr Kunde – Ihr Kunde bleibt. Erfahrungsgemäß zahlen die Schuldner nach der nochmaligen Erinnerung durch ein Inkassounternehmen.

Wir sind ein junges Unternehmen mit viel Mitarbeiter Know-How im Forderungsmanagement. Während der Startphase erreichen Sie uns per E-Mail. Über Mail können wir kommunizieren und Unterlagen austauschen. Wenn gewünscht, stellen wir Ihnen einen Kundenaccount auf unserem Server zur Verfügung mit einem persönlichen Zugang. Dort können Sie Ihre Unterlagen hochladen.

Wir arbeiten daran, dass unsere Software noch in diesem Jahr an den Start geht. Dort erhalten Sie einen persönlichen Zugang, wo Sie alle Informationen zum Stand Ihrer beauftragten Forderungen einsehen können.

Individuelle Fragen? 
Beantworte ich Ihnen gern.

Nicole Mittag
Nicole Mittag
Geschäftsleiterin

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